Für einen gesetzlich versicherten Patienten („Kassenpatient“) ist die Abrechnung der ihm zustehenden „ausreichenden“ Behandlung unproblematisch:
Selbstzahler („Privatpatienten“) müssen sich selbst darum kümmern „ihr Geld zurückzubekommen“. Gleiches gilt auch für Kassenpatienten, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Dies ist im Gewirr der Versicherungs-Bedingungen und Beihilfe-Richtlinien nicht immer leicht.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre private Versicherung oder Ihre Beihilfe- stelle die Kosten der geplanten Behandlung übernimmt, sprechen Sie uns bitte an!
Gerne erstellen wir vor Behandlungsbeginn eine Gebührenvorausberech- nung, die Sie einreichen können, um eine verlässliche Kostenzusage zu erhalten.
Auch wenn Sie als Kassenpatient den Abschluss einer privaten Zusatz- versicherung erwägen, helfen wir Ihnen gerne weiter:
Leider halten diese Versicherungen oft nicht das, was die Werbung verspricht. Viele Patienten haben hier schlechte Erfahrungen gemacht.
Wenn wir helfen können, Ihnen eine Enttäuschung zu ersparen, tun wir dies gerne.
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