Was passiert nach Entfernung einer Krone mit dem Altgold?
Eine alte Krone, die abgenommen werden muss, gehört natürlich Ihnen.
Wurde die Krone aus einer edelmetallhaltigen Legierung hergestellt, erhalten Sie dafür bei Gold-Aufkäufern bares Geld.
Da sich für wenige Gramm jedoch keine genaue Analyse lohnt, erzielen Sie in der Regel einen schlechten Preis.
Überlegen Sie doch, ob Sie Ihre Krone nicht für einen guten Zweck spenden wollen!
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Härtefall-Regelung
Bei Kronen und Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse normalerweise nur einen Teil der Behandlungskosten. Den Rest (Eigenanteil) muss der Patient zahlen.
Einkommensschwache Personen können auf Antrag von ihrer Krankenkasse als Härtefall eingestuft werde. Die Kosten der Regelversorgung werden dann voll übernommen.
Die (Brutto-) Einkommensgrenzen liegen derzeit (2023) bei € 1.358,- für Alleinstehende, € 1.876,25 bei einem Angehörigen und steigen mit jedem weiteren Angehörigen um
€ 339,50,- an.
Je nach Einkommenssituation kann es auch oberhalb dieser Grenzen zu einer teilweisen Befreiung vom Eigenanteil kommen.
Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Unser Terminkonzept
Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir unnötige Wartezeiten vermeiden und trotzdem Schmerzpatienten möglichst schnell behandeln können.
Hier unser Terminkonzept:
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Versichertenkarte: Nicht vergessen!
Damit wir Sie als Kassenpatient in unserer Paxis behandeln dürfen, bitten wir Sie, beim ersten Termin im Quartal Ihre Versichertenkarte mitzubringen.
Vorsorgeuntersuchung: Wie oft?
Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von zwei Bonus-Untersuchungen pro Jahr.
Im Rahmen der Vorsorge-Untersuchung kann der Bedarf an Prophylaxe-Maßnahmen (Zahnreinigung, Fluoridierung) ermittelt werden.
Sie haben weitere Fragen?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.
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